Darf zum Beispiel eine Bierbrauerei die Schwarze Kirche in einem Werbeclip erscheinen lassen, um damit ihr Alkoholgetränk zu bewerben, ohne die Gemeinde vorher um Erlaubnis zu fragen?
Es ist im Interesse der Kirchengemeinde, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Insbesondere die Schwarze Kirche ist ein Bauwerk, das gerne von vielen Menschen fotografiert und reproduziert wird. Es ist für unsere Gemeinde jedoch nicht gleichgültig, in welchem Zusammenhang das geschieht. Um missbräuchlichen Reproduktionen der Schwarzen Kirche und der missbräuchlichen Verwendung des Namens „Schwarze Kirche“ vorzubeugen, hat unsere Gemeinde jüngst eine Reihe von Rechten des geistigen Eigentums, registriert und geschützt:
Die Reproduktion des Erscheinungsbildes der Schwarzen Kirche in Foto, Video und auf andere Weise ist geschützt durch ein bei dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) und durch zwei internationales Zertifikate WIPO PROOF.