Das Wort „Konfirmation” leitet sich aus dem lateinischen Begriff für „Befestigung“, „Bekräftigung” ab.
Die Konfirmation ist eine feierliche Segenshandlung, mit der der inzwischen selbst entscheidende Jugendliche die Kindertaufe bestätigt, öffentlich seinen Willen kundtut, in diesem Glauben zu wandeln und das Recht erhält, am Abendmahl teilzu-nehmen, Pate zu werden und sich an kirchlichen Wahlen zu beteiligen.
Was aber geschieht beim Abendmahl? Ist es nur ein Augenblick des Gedenkens an Jesus Christus, oder findet die Gemeinschaft mit dem Auferstandenen auf ganz andere Weise statt? Pfarrer Dr. Rainer Stahl erteilte 2018 im Rahmen eines Einsatzes an unserer Gemeinde auch Konfirmanden-unterricht und war auch am Konfirmationsgottesdienst in entscheidender Weise beteiligt. Hier erläutert er die Besonderheiten des evangelischen Abendmahlsverständnisses.
Unser evangelisches Abendmahlsverständnis. Ein Versuch
Mit großer Dankbarkeit erinnere ich an meine beiden Einsätze in Ihrer Gemeinde in den Jahren 2018 und 2019. Direkt danach hatte doch die Corona-Epidemie eine Weiterführung unmöglich gemacht. Ich bin aber dankbar dafür, weiterhin mit Ihrer Gemeinde in Kontakt zu sein. So hat mich die Bitte erreicht, Gedanken zum Abendmahlsverständnis zu skizzieren. Das habe ich sehr gern getan.
Bei meinem Einsatz im Jahr 2018 lag ein Schwergewicht auf der Erteilung von Konfirmationsunterricht an zwei junge Frauen. Die Konfirmation war am 20.5., dem damaligen Pfingstfest, gewesen. Folgender Zusammenhang war mir damals bewusst geworden: In Rumänien ist die Mehrheit der Menschen schon getauft – in der Konfession, zu der die Eltern gehörten. Zum Beispiel also in der Rumänischen Orthodoxen Kirche. Wer sich als Erwachsener / Erwachsene für den Konfirmationsunterricht in der Evangelischen AB Kirche entscheidet, bittet um die Möglichkeit des Konfessionswechsels. Ich hatte in der DDR gelebt. Von daher kannte ich als Pfarrer in Altenburg, südlich von Leipzig, auch die Vorbereitung auf Taufen für Erwachsene. Diese waren gar nicht in einer Kirche sozialisiert, hatten sich aber für den Eintritt in die Evangelisch-Lutherische Kirche entschieden.
Ich erinnere mich noch an den Unterricht mit einer Dame. Sie war beim nächsten Gottesdienst in die Kirche gekommen. Beim Abendmahlsteil trat auch sie nach vorne vor den Altar und erbat das Abendmahl. Wir hatten aber das Abendmahlsverständnis noch gar nicht miteinander behandelt. Ich reflektierte schnell für mich: „Ich kann die Dame doch jetzt nicht ausschließen! Nein, ich gebe auch ihr das Abendmahl! – Obwohl ja eigentlich Taufe und Konfirmation Voraussetzungen für die Abendmahlsteilnahme sind.“ Bei der nächsten Unterrichtsstunde habe ich Sie auf dieses Problemfeld hingewiesen. Sie hatte einfach von den Hintergründen nichts gewusst, stimmte ihnen jetzt zu – war aber dankbar dafür, dass ich sie nicht ausgeschlossen hatte.
Die Konfirmandenstunden wurden damals in Altenburg von mehreren Seelsorgebezirken gemeinsam organisiert. Dabei machte ich gern mit. Eines war wichtig: Wir begannen immer mit der Abendmahlsunterrichtung, damit die teilnehmenden Jugendlichen schon bald in ihren eigenen Ortsgemeinden am Abendmahlsgottesdienst teilnehmen konnten. Ich fand es großartig, dass der Konfirmationsgottesdienst nicht mehr Erstteilnahme am Abendmahl war, wie ich es noch in meiner Jugendzeit erlebt hatte.
Im Zusammenhang mit dem Ökumenischen Kirchentag in Berlin im Jahr 2003 hatte ein Journalist in einer Fernsehsendung den Unterschied zwischen den römischen Katholiken und den Evangelischen zu beschreiben versucht: Die Katholiken glauben, dass beim Abendmahl Brot und Wein Leib und Blut Christi seien; die Evangelischen glauben, dass sie das bedeuten würden. Damit hatte er den Unterschied zwischen den Katholiken und den Lutheranern zu den Reformierten benannt. Wir Lutheraner glauben – wie die Katholiken –, dass beim Abendmahl mit Brot und Wein / bzw. Traubensaft wirklich Leib und Blut Christi gegeben werden:
„Vom Abendmahl des Herrn wird folgendermaßen gelehrt: dass wahrer Leib und wahres Blut Christi wahrhaftig unter der Gestalt des Brotes und des Weins im Abendmahl gegenwärtig ist, da ausgeteilt und empfangen wird“ (Augsburger Bekenntnis von 1530, Artikel 10; in der Fassung: Unser Glaube. Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, Gütersloh, 6. Auflage, 2013, S. 52).
Die Darstellung einer Szene, die sich einmal im Leben Martin Luthers ereignet hatte, lässt direkt erfahren, wie man damals verstanden hatte, dass Christus wirklich in Brot und Wein gegenwärtig ist – seine Realpräsenz erlebbar sei: Bei einem Abendmahlsempfang verschüttete eine Dame beim Weinempfang diesen auf ihren Mantel. Sogleich sprang Martin Luther auf und versuchte, diesen verschütteten Wein – dieses verschüttete Blut – vom Mantel der Frau aufzutupfen und abzulecken. Diese Szene, die wohl 1542 geschehen war, zeigt, was für die Reformatoren „Realpräsenz“ bedeutete: Indem wir beim Abendmahl Brot und Wein / Traubensaft essen und trinken, werden uns – gebunden an dieses Abendmahlsbrot und diesen Abendmahlswein / Abendmahlstraubensaft – wirklich Leib und Blut Christi angeboten.
Im Januar 1990 hatte ich bei einem Besuch in Südindien – in Kerala – in einem Ordinationsgottesdienst in der syrischen Kirche erlebt, wie dort das Geheimnisvolle des Abendmahls hervorgehoben wird: Bei der Priesterweihe muss der Kandidat auf die Frage, ob man verstehen könne, was beim Abendmahl geschieht, mit „Nein!“ antworten. Während der Gottesdienste in dieser Kirche wird bei den Einsetzungsworten des Abendmahls ein Vorhang zwischen Gemeinde und Altarraum zugezogen. Auch mir ist wichtig, dass wir dieses Bewusstsein des Geheimnisvollen des Abendmahls wachhalten.
Ein Begriff Martin Luthers ist dafür wichtig: Beim Abendmahl ist der auferstandene Christus „in, mit und unter Brot und Wein / Traubensaft“ gegenwärtig!
Vielleicht wundern Sie sich, dass ich nicht nur „Wein“ geschrieben habe, sondern immer „Wein / Traubensaft“. Damit lasse ich eine Praxis in unseren deutschen Kirchen deutlich werden. In meiner Gemeinde wird das Brot so ausgeteilt, dass auf einem Tablett Gläschen mit jeweils einer Hostie und ein Tablett mit Kelchen mit Traubensaft und mit Gläschen mit Wein angeboten. Ich nehme mir ein Gläschen mit Hostie und ein Gläschen mit Wein. Als ich einmal wegen einer Therapie Alkohol nicht trinken durfte, habe ich nur mit dem Brotempfang teilgenommen – auch das war voll gültig. Ich hatte mich damals mit Prof. Dr. René Krüger, Buenos Aires, ausgetauscht: In seiner Kirche ist das ganz klar: Wer den Wein nicht glaubt empfangen zu können, empfängt nur das Brot, lässt sich das Kelchwort zusprechen und gibt mit einer Geste zu verstehen, dass sie oder er den Kelch nicht annimmt. Auch diese Mitchristin / dieser Mitchrist hat vollgültig am Abendmahl teilgenommen.
Ich schließe mit der Erinnerung an unsere Praxis während der Covid 19- / Korona-Zeit. Dass wir uns jetzt Brot und Wein von Tabletts selber nehmen, ist eine Folge jener Zeit. Damals – als endlich wieder Gottesdienste möglich geworden waren – waren wir nach vorne gegangen, hatten Gefäße mit Hostie und Wein / Traubensaft an unseren Platz mitgenommen. Dann erst hatte die Pfarrerin / der Pfarrer für alle die Einsetzungsworte rezitiert. Nach dem Brotwort hatten wir die Hostie genommen, nach dem Weinwort den Wein / den Traubensaft. Ich fand, dass dies eine großartige Praxis war – denn die Gültigkeit des Zitats der Abendmahlsworte ist nicht daran gebunden, dass sie direkt über Hostien und Wein / Traubensaft gesprochen werden.
Ein besonderes Erlebnis aber muss ich noch bezeugen: Bei einer theologischen Konferenz zwischen evangelischen und katholischen Kolleginnen und Kollegen wurde eine römisch-katholische Messfeier zelebriert. Da konnten auch wir Evangelischen nach vorne gehen, bekamen die Hostie gereicht und konnten dann zum Altar gehen und aus dem dort bereitstehenden Kelch trinken! Meine einzige wirkliche Teilnahme an einer Eucharistie-Feier!
Es gibt noch eine Voraussetzung, die für eine gültige Abendmahlsfeier gilt: Die leitende Person muss zur Leitung von Abendmahlsfeiern eingesegnet sein – entweder ordinierte Pfarrerin oder Pfarrer oder eingesegnete Mitarbeiterin oder eingesegneter Mitarbeiter. Das halte ich für sehr wichtig. Kurz nach meiner eigenen Ordination am 1. November 1981 war ich zu einem Gottesdienst mit einem Prediger gegangen. Der hatte auch – obwohl damals nicht ordiniert – das Abendmahls geleitet. Damals war ich aber doch hingegangen, weil ich meinte, dass die Gnade des auferstandenen Christus auch hier wirksam ist.
Rainer Stahl, Erlangen, 22.1.2026
Foto: Abendmahlsfeier im Rahmen der Konfirmation 2025 mit Stadtpfarrer Christian Plajer, in der Schwarzen Kirche zu Kronstadt. Fotograf: Bogdan Mocanu